Rufbereitschaft -Vergütung angefallener Arbeit
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 5 · S. 218 bis 221
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien stritten vor dem Bundesarbeitsgericht über die Vergütung für die während einer Rufbereitschaft erfolgte Heranziehung zur Arbeit. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der Bundes-Ange-stelltentarifvertrag Anwendung. Die Klägerin ist in die Vergütungsgruppe Kr. VI Stufe 6 der Anlage 1b nach dem BAT eingruppiert. Das Bundesarbeitsgericht hatte vorliegend die Rechtsfrage zu entscheiden, ob der Klägerin die Rufbereitschaftsvergütung nach § 15 Abs. 6b Unterabs. 2 in Verbindung mit § 35 Abs. 3 BAT auch für die Zeiten einer tatsächlichen Inanspruchnahme des Angestellten während der Rufbereitschaft z…