CareLit Fachartikel

Rufbereitschaft -Vergütung angefallener Arbeit

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 5 · S. 218 bis 221

Dokument
70910
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 5 / 2004
Jahrgang 8
Seiten
218 bis 221
Erschienen: 2004-05-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien stritten vor dem Bundesarbeitsgericht über die Vergütung für die während einer Rufbereitschaft erfolgte Heranziehung zur Arbeit. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der Bundes-Ange-stelltentarifvertrag Anwendung. Die Klägerin ist in die Vergütungsgruppe Kr. VI Stufe 6 der Anlage 1b nach dem BAT eingruppiert. Das Bundesarbeitsgericht hatte vorliegend die Rechtsfrage zu entscheiden, ob der Klägerin die Rufbereitschaftsvergütung nach § 15 Abs. 6b Unterabs. 2 in Verbindung mit § 35 Abs. 3 BAT auch für die Zeiten einer tatsächlichen Inanspruchnahme des Angestellten während der Rufbereitschaft z…

Schlagworte

VERGUETUNG PATIENTEN PFLEGEPERSONEN ARBEIT ARBEITSVERHÄLTNIS WACHSAMKEIT LEBEN GESUNDHEIT ZEIT ARBEITSLEISTUNG HÖHE PflegeRecht Neuwied