CareLit Fachartikel

Zur rechtlichen Situation der Sterbehilfe in Deutschland

Wernstedt, T. · Public Health Forum, Berlin · 2004 · Heft 6 · S. 10 bis 11

Dokument
70969
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Public Health Forum, Berlin
Autor:innen
Wernstedt, T.
Ausgabe
Heft 6 / 2004
Jahrgang 12
Seiten
10 bis 11
Erschienen: 2004-06-01 00:00:00
ISSN
0944-5587
DOI

Zusammenfassung

Aktive (direkte) Sterbehilfe meint die absichtliche Beschleunigung des Todeseintrittes bei einem Menschen, dessen Tod nicht unmittelbar bevorsteht. Rechtlich ist aktive Sterbehilfe auf Wunsch des Patienten als Tötung auf Verlangen einzuordnen und wird nach § 216 StGB mit Freiheitsstrafe belegt (Eser et al. 1989). Aktive Sterbehilfe ohne den Wunsch des Patienten entspricht dem Sachverhalt des Totschlags, der nach § 212 StGB geahndet wird. Als indirekte Sterbehilfe wird eine Form der Sterbebegleitung bezeichnet, bei der ein Mensch bereits im Sterben liegt und durch symptomlindernde Medikamente der eventuell schnel…

Schlagworte

STERBEHILFE STERBEN STERBEBEGLEITUNG RECHTSPRECHUNG DEUTSCHLAND BESCHLEUNIGUNG TOD PATIENTEN INTENTION KRANKHEIT DIALYSE MENSCHEN SYNDROM ERNÄHRUNG ETHIK MEDIZIN