Schutz für Patienten oder Freiheitsberaubung?
Weber, M. · Pflege aktuell, Berlin · 2004 · Heft 7 · S. 420 bis 424
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schon mit geringsten Eingriffen in die Bewegungsfreiheit eines Patienten können sich Pflegekräfte strafbar machen. Die Freiheitsberaubung zählt zu den Straftaten, die von vielen Pflegekräften unterschätzt wird. Nicht nur bei der Fixierung und der Unterbringung in einer psychiatrischen Abteilung, sondern auch bei alltäglichen Praktiken wie dem Anbringen von Bettgittern bestehen erhebliche Unsicherheiten darüber, was noch erlaubt und was schon verboten ist. Doch Unkenntnis schützt nicht vor Strafe. Der vorliegende Artikel erläutert die Grundzüge zur Freiheitsberaubung in der Pflege.