Aktive Sterbehilfe durch täuschungsbedingt vorsatzlos handelnden Täter
PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 5 · S. 222 bis 225
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat sich in dem vorliegenden Fall mit der Rechtsfrage zu beschäftigt, wo bei aktiver Sterbehilfe die Grenze zwischen Gefährdungsherrschaft des Angeklagten und Handeln als Werkzeug des Suizidenten zu ziehen ist. Das Landgericht Hamburg hat den Angeklagten von dem Vorwurf freigesprochen, einen Schwerstbehinderten getötet zu haben, den er als Zivildienstleistender betreut hatte. Die dagegen mit der Sachrüge geführte Revision der Staatsanwaltschaft, die vom Generalbundesanwalt vertreten wurde, hat Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgeric…