CareLit Fachartikel

Aktive Sterbehilfe durch täuschungsbedingt vorsatzlos handelnden Täter

PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 5 · S. 222 bis 225

Dokument
71285
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2004
Jahrgang 8
Seiten
222 bis 225
Erschienen: 2004-05-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof hat sich in dem vorliegenden Fall mit der Rechtsfrage zu beschäftigt, wo bei aktiver Sterbehilfe die Grenze zwischen Gefährdungsherrschaft des Angeklagten und Handeln als Werkzeug des Suizidenten zu ziehen ist. Das Landgericht Hamburg hat den Angeklagten von dem Vorwurf freigesprochen, einen Schwerstbehinderten getötet zu haben, den er als Zivildienstleistender betreut hatte. Die dagegen mit der Sachrüge geführte Revision der Staatsanwaltschaft, die vom Generalbundesanwalt vertreten wurde, hat Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgeric…

Schlagworte

STERBEHILFE ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG RISIKO TÄUSCHUNG MUND ZUNGE WIRBELSÄULE NASE HÜFTE HAUT KOPF WOHNUNG TOD ATMUNG BRUSTKORB