Patientenkarteikarte kein Anscheinsbeweis
Beyer-Jupe, M. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 3 · S. 70 bis 71
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zur rechtlichen Qualität der ärztlichen Patientenaufzeichnungen liegt eine Fülle von Literatur und Rechtsprechung vor. Allerdings immer im Zusammenhang mit Patientenrechten, nämlich dass Einsichtsund Herausgaberechte in Bezug auf Kopien bestehen; die Originale gehören dem Arzt. Geklärt ist auch, dass es bei Dokumentationsfehlern und -mangeln zur Beweislastumkehr zu Gunsten der Patienten kommen kann. In Arzthaftpflichtprozessen gilt aber auch, dass der Arzt sich zunächst auf dasjenige als Tatsache und Beweismittel berufen darf, was er dokumentiert hat oder was er nicht dokumentiert hat, von dem dann unterstellt w…