CareLit Fachartikel
Häusliche Krankenpflege Versorgungsvertrag -Fortgeltungszusage -Partnerschaftsmodell
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 8 · S. 369 bis 374
Dokument
72145
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Erklärt eine Krankenkasse nach erfolgter Kündigung eines Vertrages über häusliche Krankenpflege, dass sie die Bestimmungen des gekündigten Vertrages bis zum Abschluss der Verhandlungen eines neuen Vertrages gegen sich gelten lasse, und kommt ein neuer Vertrag nicht zu Stande, endet die Fortgeltungswirkung erst dann, wenn über einen solchen ernsthaft verhandelt wurde. Dies schließt, solange keine Rahmenempfehlungen im Sinne des § 132a Abs. 1 SGB V vorliegen, die Einbeziehung der an und für sich von den Spitzenorganisationen zu regelnden Punkte ein.
Schlagworte
VERGUETUNG
RECHTSPRECHUNG
ARBEIT
KRANKENPFLEGE
SCHREIBEN
ZEIT
VERTRÄGE
POLITIK
TÄUSCHUNG
UMWELT
GESUNDHEIT
RINGEN
FREIHEIT
BERUFSAUSÜBUNG
VERHANDELN
VERHALTEN