CareLit Fachartikel

Häusliche Krankenpflege Versorgungsvertrag -Fortgeltungszusage -Partnerschaftsmodell

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 8 · S. 369 bis 374

Dokument
72145
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 8 / 2004
Jahrgang 8
Seiten
369 bis 374
Erschienen: 2004-08-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Erklärt eine Krankenkasse nach erfolgter Kündigung eines Vertrages über häusliche Krankenpflege, dass sie die Bestimmungen des gekündigten Vertrages bis zum Abschluss der Verhandlungen eines neuen Vertrages gegen sich gelten lasse, und kommt ein neuer Vertrag nicht zu Stande, endet die Fortgeltungswirkung erst dann, wenn über einen solchen ernsthaft verhandelt wurde. Dies schließt, solange keine Rahmenempfehlungen im Sinne des § 132a Abs. 1 SGB V vorliegen, die Einbeziehung der an und für sich von den Spitzenorganisationen zu regelnden Punkte ein.

Schlagworte

VERGUETUNG RECHTSPRECHUNG ARBEIT KRANKENPFLEGE SCHREIBEN ZEIT VERTRÄGE POLITIK TÄUSCHUNG UMWELT GESUNDHEIT RINGEN FREIHEIT BERUFSAUSÜBUNG VERHANDELN VERHALTEN