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Vergütung für geleistete Bereitschaftsdienste eines ArztesBundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 -

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 9 · S. 79 bis 85

Dokument
72340
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2004
Jahrgang 8
Seiten
79 bis 85
Erschienen: 2004-09-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien streiten über die Höhe der Vergütung für geleistete Bereitschaftsdienste. Der Kläger war Assistenzarzt in der Privatklinik der Beklagten. Zusätzlich zu seiner wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden leistete er regelmäßig wöchentlich einen Bereitschaftsdienst von 16.30 Uhr oder 17.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages und zweiwöchentlich einen 24-stündigen Bereitschaftsdienst. Die Vergütung der Bereitschaftsdienste war im Arbeitsvertrag mit einem gegenüber der Normalvergütung erhöhten Stundensatz vereinbart, wobei als Basis 8,25 Stunden bzw. 13,2 Stunden zugrunde gelegt wurden. Die Beklagte zahlte a…

Schlagworte

VERGUETUNG HÖHE LEISTUNG RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE ES ARBEIT ARBEITSBELASTUNG PRAXIS ARBEITSLEISTUNG KRANKENHÄUSER KOMMUNIKATION AUFMERKSAMKEIT SICHERHEIT GESUNDHEIT ZEIT