Einsatz der RKI-Falldefinitionen zur Übermittlung von Einzelfallmeldunqen
Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, Berlin · 2000 · Heft 11 · S. 839 bis 844
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Einführung des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz -IfSG) werden erstmals gemäß § 4 (2) Falldefinitionen zur routinemäßigen Übermittlung der meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten in Deutschland in verbindlicher Form eingeführt. Mit Hilfe der Falldefinitionen werden Krankheitsbezeichnungen mit einer definierten Beschreibung der Erkrankung in Verbindung gebracht. Die damit einhergehende Abstraktion führt zur Schaffung no-sologischer EntitätenDie gemäß IfSG vom Robert Koch-Institut erstellten Falldefinitionen versetzen die Gesundheitsämter i…