CareLit Fachartikel

Kostenerstattung einer Nierentransplantation bei Überkreuz-Lebendspende

Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 531 bis 537

Dokument
73328
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2004
Jahrgang 13
Seiten
531 bis 537
Erschienen: 2004-10-15 00:00:00
ISSN
0941-7915
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall geht es um die Voraussetzungen, unter denen die Versorgungsverwaltung der Krankenbehandlung eines Versorgungsberechtigten in der Schweiz zustimmen muss, der sich nur zum Zwecke dieser Behandlung dorthin begeben hat. Die Überkreuznierenspende zwischen zwei Ehepaaren stellt grundsätzlich keinen verbotenen Organhandel dar, sie ist jedoch nur dann zulässig, wenn eine hinreichend gefestigte und intensive Beziehung zwischen dem jeweiligen Organspender und -empfänger für den im Vorfeld der Operation tätigen Psychologen oder Arzt eindeutig feststellbar ist.

Schlagworte

SCHWEIZ ORGANSPENDE TRANSPLANTATION VERSICHERUNGSRECHT KOSTENERSTATTUNG KRANKENKASSE ZULASSUNG PATIENTEN NIERENTRANSPLANTATION KRANKENBEHANDLUNG ORGANHANDEL LEISTUNG ES DEUTSCHLAND SICHERHEIT VERHALTEN