CareLit Fachartikel

Frühwarnund Uberwachungssystem als Teildes Risikomanagements der GKV-Selbstverwaltung

Dudda, F.; Polaszek, U. · Die Krankenversicherung, Berlin · 2004 · Heft 11 · S. 292 bis 294

Dokument
73659
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Krankenversicherung, Berlin
Autor:innen
Dudda, F.; Polaszek, U.
Ausgabe
Heft 11 / 2004
Jahrgang 56
Seiten
292 bis 294
Erschienen: 2004-11-01 00:00:00
ISSN
0301-4835
DOI

Zusammenfassung

In KrV 2004 S. 216 ff. haben wir uns vorrangig zur Kompetenz-verteilung zwischen Vorstand und Verwaltungsrat der Krankenkasse sowie den sich daraus ergebenden Kontrollfunktionen des Verwaltungsrates geäußert. Die Einrichtung eines Frühwarnsystems und eines Risikomanagements, wie z. B. für börsenorientierte Aktiengesellschaften gesetzlich geregelt, ist in der GKV nicht zwingend. Dennoch gibt es eine Reihe von guten Gründen, dass der Verwaltungsrat solche Systeme etabliert, um sowohl der Gefahr von finanziellen Verlusten zu begegnen als auch seine Haftungsrisiken zu verringern

Schlagworte

PATIENTENUEBERWACHUNG KRANKENKASSE SELBSTVERWALTUNG KRANKENVERSICHERUNG GESETZLICH RISIKO MANAGEMENT PHYSIOTHERAPEUTEN ESSEN ARBEIT ZIELE KOMMUNIKATION MARKETING MENSCHEN RISIKOBEREITSCHAFT LEBEN