CareLit Fachartikel

Patientenkarteikarte kein Anscheinsbeweis

Beyer-Jupe, M. · Patienten Rechte, Frankfurt · 2004 · Heft 9 · S. 106 bis 107

Dokument
73899
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Beyer-Jupe, M.
Ausgabe
Heft 9 / 2004
Jahrgang 3
Seiten
106 bis 107
Erschienen: 2004-09-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

In Arzthaftpflichtprozessen gilt, dass der Arzt sich zunächst auf das als Tatsache und Beweismittel berufen darf, was er dokumentiert hat oder was er nicht dokumentiert hat, von dem dann unterstellt wird, dass es geschehen oder eben nicht geschehen ist. Diese Vermutung wird als Anscheinsbeweis bezeichnet. Der Patient muss ihn zunächst gegen sich gelten lassen, kann ihn aber mit begründeten Argumenten erschüttern. Das Amstgericht Potsdam hat in seinem Urteil vom 10.03.2004 Stellung genommen zu dem Problem der Abrechnung ärztlicher Leistungen, von denen ein Patient behauptet, sie hätten gar nicht stattgefunden.

Schlagworte

DOKUMENTATION PATIENT URTEIL RECHTSPRECHUNG HAFTUNGSRECHT LEISTUNGSABRECHNUNG LITERATUR PATIENTEN HAND PRAXIS BERLIN HÖHE KRANKENHAUSÄRZTE Patienten Rechte Frankfurt