CareLit Fachartikel
BGH verurteilt Krankenkassen zu Schadensersatz
Thier, U. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2004 · Heft 11 · S. 586 bis 589
Dokument
74013
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhäuser, die Reha-Kliniken oder Rena-Abteilungen neu an den Markt bringen wollten, mussten seit In-Kraft-Tre-ten des Gesundheitsstrukturgesetzes die Hürde der Bedarfszulassung - den Abschluss eines Versorgungsvertrages nach §111 SGB V - nehmen. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen Landesverband der Krankenkassen zum Schadensersatz verurteilt, weil einer seiner Bediensteten einer Klinik den Abschluss eines Versorgungsvertrages mit der Berufung auf fehlenden Bedarf verweigerte (Urteil vom 24. Juni 2004 IIIZR 215/03).
Schlagworte
KRANKENHAUS
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
SCHADENSERSATZ
KRANKENKASSE
Abschluss
Versorgungsvertrages
Verurteilt
Krankenkassen
Krankenhäuser
Reha-Kliniken
Rena-Abteilungen
Markt
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Wollten
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