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BGH verurteilt Krankenkassen zu Schadensersatz

Thier, U. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2004 · Heft 11 · S. 586 bis 589

Dokument
74013
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Thier, U.
Ausgabe
Heft 11 / 2004
Jahrgang 21
Seiten
586 bis 589
Erschienen: 2004-11-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Krankenhäuser, die Reha-Kliniken oder Rena-Abteilungen neu an den Markt bringen wollten, mussten seit In-Kraft-Tre-ten des Gesundheitsstrukturgesetzes die Hürde der Bedarfszulassung - den Abschluss eines Versorgungsvertrages nach §111 SGB V - nehmen. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen Landesverband der Krankenkassen zum Schadensersatz verurteilt, weil einer seiner Bediensteten einer Klinik den Abschluss eines Versorgungsvertrages mit der Berufung auf fehlenden Bedarf verweigerte (Urteil vom 24. Juni 2004 IIIZR 215/03).

Schlagworte

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