Das Sterbegeld nach §§ 58, 59 SGB V Requiescat in pace
Schmidt, J.; Urmersbach, T. · Die Krankenversicherung, Berlin · 2004 · Heft 12 · S. 322 bis 323
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) vom 14. 11. 2003 (BGB1. 1 S. 2190) ist ein Kostendämpfungsgesetz, durch das - bis zu einer grundlegenden Strukturreform - eine kurzfristige Senkung der Beitragssätze in der GKV erreicht werden soll. 1 Die Philosophie des GMG ist insofern simpel: Der vor dem Inkrafttreten des GMG bestehende Leistungskatalog hätte nur um den Preis höherer Beitragssätze aufrechterhalten werden können. Allein durch die Herausnahme des Sterbegeldes aus dem Leistungskatalog der GKV soll eine Entlastung von jährlich 400 Mio. € realisiert werden (BT-Drs. 15/1525 S.…