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Die horizontale Wirkung von Richtlinien - Auflösung des nationalen Rechts durch den EuGH?

Litschen, K. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2004 · Heft 12 · S. 619 bis 622

Dokument
74628
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Litschen, K.
Ausgabe
Heft 12 / 2004
Jahrgang 18
Seiten
619 bis 622
Erschienen: 2004-12-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der EuGH beschränkt in seiner ständigen Rechtsprechung die unmittelbare Wirkung von Richtlinien auf die vertikale Ebene, also auf das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Diese Beschränkung gilt auch für die Einordnung von privaten Unternehmen als staatliche Arbeitgeber. Die bloße Kapitalbeteiligung, die eine Beherrschung von privatrechtlichen Kapitalgesellschaften auf der Grundlage des Gesellschaftsrechtes ermöglicht, führt nicht dazu, dass diese Gesellschaft als staatlicher Arbeitgeber anzusehen ist. Es müssen weitere Tatbestandsmerkmale vorliegen, die die Vermutung begründen, dass der Staat über hoheitliche…

Schlagworte

RICHTLINIE ARBEITGEBER UNTERNEHMEN ARBEITSZEIT GERICHT GESETZ RECHTSPRECHUNG DEUTSCHLAND ARBEITSPLATZ ES SCHADENSERSATZ PERSONEN FRAUEN ORGANISATIONEN LITERATUR HAND