Die horizontale Wirkung von Richtlinien - Auflösung des nationalen Rechts durch den EuGH?
Litschen, K. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2004 · Heft 12 · S. 619 bis 622
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der EuGH beschränkt in seiner ständigen Rechtsprechung die unmittelbare Wirkung von Richtlinien auf die vertikale Ebene, also auf das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Diese Beschränkung gilt auch für die Einordnung von privaten Unternehmen als staatliche Arbeitgeber. Die bloße Kapitalbeteiligung, die eine Beherrschung von privatrechtlichen Kapitalgesellschaften auf der Grundlage des Gesellschaftsrechtes ermöglicht, führt nicht dazu, dass diese Gesellschaft als staatlicher Arbeitgeber anzusehen ist. Es müssen weitere Tatbestandsmerkmale vorliegen, die die Vermutung begründen, dass der Staat über hoheitliche…