CareLit Fachartikel
Zur Risikoaufklärung bei einer Leitungsanästesie
Patienten Rechte, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 120 bis 122
Dokument
74696
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag stellt ein Urteil des OLG Koblenz vom 13. Mai 2004 vor. In dem Rechtsstreit nimmt der Kläger den beklagten Zahnarzt auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Anspruch. Der Kläger wollte beim Beklagten die Füllung eines Backenzahnes erneuern lassen. In Vorbereitung des Eingriffs wurde dem Kläger ein Betäubungsmittel gespritzt. Eine Aufklärung über die Risiken einer Leitungsanästhesie fand nicht statt. Bei der Betäubung kam es zu einer Verletzung des nervus lingualis.
Schlagworte
AUFKLAERUNGSPFLICHT
RISIKO
LEITUNGSANÄSTHESIE
PATIENTEN
NEUROLOGEN
RECHTSPRECHUNG
INJEKTIONEN
LEISTUNG
ZULASSUNG
GESUNDHEIT
WOHNUNG
VERHALTEN
Patienten Rechte
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