CareLit Fachartikel

Zur Risikoaufklärung bei einer Leitungsanästesie

Patienten Rechte, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 120 bis 122

Dokument
74696
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2004
Jahrgang 3
Seiten
120 bis 122
Erschienen: 2004-10-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag stellt ein Urteil des OLG Koblenz vom 13. Mai 2004 vor. In dem Rechtsstreit nimmt der Kläger den beklagten Zahnarzt auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Anspruch. Der Kläger wollte beim Beklagten die Füllung eines Backenzahnes erneuern lassen. In Vorbereitung des Eingriffs wurde dem Kläger ein Betäubungsmittel gespritzt. Eine Aufklärung über die Risiken einer Leitungsanästhesie fand nicht statt. Bei der Betäubung kam es zu einer Verletzung des nervus lingualis.

Schlagworte

AUFKLAERUNGSPFLICHT RISIKO LEITUNGSANÄSTHESIE PATIENTEN NEUROLOGEN RECHTSPRECHUNG INJEKTIONEN LEISTUNG ZULASSUNG GESUNDHEIT WOHNUNG VERHALTEN Patienten Rechte Frankfurt