CareLit Fachartikel
Schadenseignung als Voraussetzung der Kausalitätsvermutung im Sinnedes § 84 Abs. 2 AMG
Mummenhoff, W. · Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 9 bis 14
Dokument
74897
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Patienten, die einen Gesundheitsschaden auf ein Arzneimittel zurückführen und dafür den Hersteller verantwortlich machen wollen, können sich großen Beweisproblemen gegenüber sehen. § 84 Abs. 2 AMG erleichtert den Kausalitätsnachweis durch eine Kausalitätsvermutung. Der Gesetzgeber knüpft an den Nachweis der Schadenseignung eines angewendeten Arzneimittels die Vermutung seiner Ursächlichkeit für den eingetretenen Gesundheitsschaden. Der pharmazeutische Unternehmer kann sich auf mehrfache Weise verteidigen. Der Autor erläutert die verschiedenen Möglichkeiten.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
RECHT
ANPASSUNG
GESETZ
DOSIERUNG
UNTERLAGEN
BESCHLEUNIGUNG
PATIENTEN
EIGNUNG
CHEMIE
WAHRSCHEINLICHKEIT
GANG
ZULASSUNG
SCHADENSERSATZ
KAUSALITÄT
WISSENSCHAFT