CareLit Fachartikel

Vergütung von Rufbereitschaft BAG, Urteil vom 09.10.2003

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 4 · S. 152 bis 154

Dokument
83045
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 4 / 2004
Jahrgang 8
Seiten
152 bis 154
Erschienen: 2004-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall streiten die Parteien über die Vergütung, die entstanden ist für eine Heranziehung zur Arbeit während der Rufbereitschaft. Das Bundesarbeitsgericht hatte die Frage zu entscheiden, ob die Beklagte verpflichtet ist, 12,5 % der Zeiten der tatsächlichen Inanspruchnahme während der angeordneten Rufbereitschaft zusätzlich mit der Überstundenvergütung von 125 % zu vergüten.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG VERGÜTUNG BEREITSCHAFTSDIENST ZEIT ARBEITSLEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE PflegeRecht Neuwied