CareLit Fachartikel
Vergütung von Rufbereitschaft BAG, Urteil vom 09.10.2003
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 4 · S. 152 bis 154
Dokument
83045
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall streiten die Parteien über die Vergütung, die entstanden ist für eine Heranziehung zur Arbeit während der Rufbereitschaft. Das Bundesarbeitsgericht hatte die Frage zu entscheiden, ob die Beklagte verpflichtet ist, 12,5 % der Zeiten der tatsächlichen Inanspruchnahme während der angeordneten Rufbereitschaft zusätzlich mit der Überstundenvergütung von 125 % zu vergüten.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
VERGÜTUNG
BEREITSCHAFTSDIENST
ZEIT
ARBEITSLEISTUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
HÖHE
PflegeRecht
Neuwied