Die Crux mit den leichten Behinderungen
Schimanski, W. · Behindertenrecht, Stuttgart · 2005 · Heft 2 · S. 6 bis 15
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Versorgungsämter haben die Anweisung, so genannte leichte Behinderungen mit einem Einzel-GdB von zehn nicht zu berücksichtigen, Behinderungen mit einem GdB von zwanzig sollen ebenfalls zu den leichten Behinderungen zählen und nur in Ausnahmefällen geeignet sein, den GdB der stärksten Behinderung zu erhöhen. Diese Anweisung wird bis heute von den Sozialgerichten beachtet. Der Autor weist nach, dass die regelmäßige Ignorierung leichter Behinderungen rechtswidrig ist, da das Gesetz davon ausgeht, dass jede Behinderung die sich funktional negativ auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auswirkt, zu beachte…