Krankenversicherungsrecht. Mutterschaftsgeld - Pflichtmitgliedschaft
Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 2005 · Heft 3 · S. 147 bis 153
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Eine Versicherte, die sich zu Beginn der Schutzfristen nach § 3 II und § 6 I MuSchG in unbezahltem Urlaub be findet, hat nach § 200 I Alt 2 RVO Anspruch auf Mutter schaftsgeld vom Zeitpunkt der geplanten Wiederaufnahme der Arbeit an. 2. Die Pflichtmitgliedschaft bleibt nach § 192 I Nr 1 SGB V (in der bis 31. 12. 1998 geltenden Fassung) auch dann längstens für einen Monat erhalten, wenn dieser nicht unmittelbar auf die entgeltliche Beschäftigung folgt; es ge nügt, wenn die Mitgliedschaft zwischenzeitlich wegen des Bezugs von Mutterschaftsund Erziehungsgeld sowie we gen Erziehungsurlaubs nahtlos fortbestanden h…