CareLit Fachartikel

Wiederverwendung von Einmalprodukten - Ansichten eines Sachverständigen

Haindl, H. · Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 1 · S. 2 bis 5

Dokument
84697
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Haindl, H.
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 2
Seiten
2 bis 5
Erschienen: 2005-01-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Der Autor stellt fest, dass die hohen Anforderungen, die an die Hersteller von Medizinprodukten gestellt werden, für die Wiederaufbereiter nicht gelten. Ausgehend von der rechtlichen Zulässigkeit der Wiederaufbereitung, sollte der Verwender die Anforderungen der Rechtsprechung an die Risikoaufklärung beherzigen. Im Falle von Patientenschädigungen, die auf die Wiederverwendung von medizinischen Einmalprodukten zurückgeführt werden können, erhöht sich das haftungsrechtliche Risiko für die Anwender.

Schlagworte

INFEKTIONSPRAEVENTION ES RISIKO GESUNDHEIT NAMEN DICKDARM BRONCHIEN PATIENTENSCHÄDIGUNG GEWALT LUFT DEUTSCHLAND LITERATUR KRANKENHÄUSER ROLLE RECHTSPRECHUNG BERLIN