CareLit Fachartikel
Noch einmal: Zur Anordnungsund Dokumentationsverantwortung des Arztes
Roßbruch, R. · Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 3 · S. 115 bis 123
Dokument
84882
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Autor geht in seinem Beitrag noch einmal auf das Problem der Schriftlichkeit ärztlicher Anordnungen als Erwiderung auf die Duplik von Sträßner ein. Er kommt zu dem Schluss, dass mündliche, insbesondere telefonische Anordnungen, abgesehen von Notfällen, keine Grundlage für die Vornahme behandlungspflegerischer Massnahmen sein können. Ein Absehen von dem Erfordernis der Schriftlichkeit ist nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
DOKUMENTATION
RECHTSPRECHUNG
DOKUMENTATIONSPFLICHT
PFLEGEPERSONAL
PFLEGE
KOMMUNIKATION
ÄRZTE
ZWANG
ES
KOPF
PATIENTEN
LOGIK
PRAXIS
ÄRZTINNEN
GEDÄCHTNISSTÜTZEN