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Vormundschaftsgerichtliche Zustimmung bei Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen

Roßbruch, R. · Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 3 · S. 130 bis 134

Dokument
84884
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 3 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
130 bis 134
Erschienen: 2005-03-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das OLG Karlsruhe vertritt in seinem Beschluss vom 26. März 2004 die Auffassung, eine Entscheidung des Betreuers gegen eine lebenserhaltende oder -verlängernde Behandlung des Betreuten und die vormundschaftliche Zustimmung komme auch dann in Betracht, wenn das Leiden des Betroffenen einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen habe, ohne dass der Tod in kurzer Zeit bevorstehe.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG BUNDESGERICHTSHOF THERAPIE STERBEHILFE STERBEN PRAXIS LEBEN TOD ZEIT DEMENZ KOMMUNIKATION NASE SCHREIBEN KRANKHEIT SICHERHEIT BEURTEILUNG