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Arzneimittelwerbung im InternetOLG München, Urteil vom 13. Januar 2005 - 6 U 2773/2004 - nicht rechtskräftig

Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 5 · S. 245 bis 248

Dokument
85693
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
245 bis 248
Erschienen: 2005-05-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das OLG München stellt in seinem Urteil vom 13. Januar 2005 fest, dass nach dem Wortlaut der abgegebenen Unterlassungserklärung ein Verstoß nicht vorliegt, denn hiernach haben sich die Beklagten verpflichtet, es zu unterlassen, außerhalb der Fachkreise im Internet „für jedermann zugänglich d. h. ohne Angabe eines Passwortes“ mit Gutachten, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie Hinweisen darauf zu werben. Unstreitig ist, dass die Beklagte bei ihren Internetauftritten den Zugang zu de in Rede stehenden Fachliteratur von der vorherigen Vergabe eines Passwortes abhängig gemacht hat.

Schlagworte

INTERNET URTEIL GUTACHTEN HEILMITTELWERBEGESETZ VERBOT ARZNEIMITTELGESETZ RECHTSPRECHUNG VERHALTEN HÖHE SICHERHEIT UNTERLAGEN SCHREIBEN WERBUNG PERSONEN PATIENTEN Pharma Recht