Arzneimittelwerbung im InternetOLG München, Urteil vom 13. Januar 2005 - 6 U 2773/2004 - nicht rechtskräftig
Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 5 · S. 245 bis 248
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OLG München stellt in seinem Urteil vom 13. Januar 2005 fest, dass nach dem Wortlaut der abgegebenen Unterlassungserklärung ein Verstoß nicht vorliegt, denn hiernach haben sich die Beklagten verpflichtet, es zu unterlassen, außerhalb der Fachkreise im Internet „für jedermann zugänglich d. h. ohne Angabe eines Passwortes“ mit Gutachten, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie Hinweisen darauf zu werben. Unstreitig ist, dass die Beklagte bei ihren Internetauftritten den Zugang zu de in Rede stehenden Fachliteratur von der vorherigen Vergabe eines Passwortes abhängig gemacht hat.