Die Nichtzulassungsbeschwerde nach dem Anhörungsrügengesetz
Etzel, G. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2005 · Heft 5 · S. 249 bis 252
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Zugang zum Bundesarbeitsgericht ist an die Zulassung der Revision bzw. der Rechtsbeschwerde durch das Landesarbeitsgericht oder das Bundesabeitsgericht gebunden. Wenn das Landesarbeitsgericht die Revision nicht zulässt, kann diese Entscheidung mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht angefochten werden. Das Anhörungsrügengesetz hat die Gründe, mit der die Nichtzulassung der Revision durch das Landesarbeitsgericht erfolgreich angefochten werden kann, erweitert und einige neue Verfahrensregeln aufgestellt. Der Autor stellt die derzeit geltende Rechtslage dar.