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Die Nichtzulassungsbeschwerde nach dem Anhörungsrügengesetz

Etzel, G. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2005 · Heft 5 · S. 249 bis 252

Dokument
85739
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Etzel, G.
Ausgabe
Heft 5 / 2005
Jahrgang 19
Seiten
249 bis 252
Erschienen: 2005-05-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der Zugang zum Bundesarbeitsgericht ist an die Zulassung der Revision bzw. der Rechtsbeschwerde durch das Landesarbeitsgericht oder das Bundesabeitsgericht gebunden. Wenn das Landesarbeitsgericht die Revision nicht zulässt, kann diese Entscheidung mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht angefochten werden. Das Anhörungsrügengesetz hat die Gründe, mit der die Nichtzulassung der Revision durch das Landesarbeitsgericht erfolgreich angefochten werden kann, erweitert und einige neue Verfahrensregeln aufgestellt. Der Autor stellt die derzeit geltende Rechtslage dar.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG VERLETZUNG URTEIL GERICHT ZULASSUNG RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG ES VERHALTEN TELEFAX Zeitschrift für Tarifrecht München