CareLit Fachartikel

Zur Kostenübernahme einer Sterilitätsbehandlung

Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 6 · S. 64 bis 67

Dokument
86189
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2005
Jahrgang 4
Seiten
64 bis 67
Erschienen: 2005-06-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Urteil des LG München vom 19. August 2004 begehrt der Kläger die Feststellung, dass die beklagte Krankenversicherung ärztliche Behandlungskosten für eine geplante Sterilitätsbehandlung im tarifgemäßen Umfang zu erstatten hat. Beim Kläger liegt eine hochgradige Fertilitätsstörung vor, die Ehesterilität verursacht und nur mittels einer Behandlung behoben werden kann. Die Beklagte hat bereits zwei Zyklen einer Sterilitätsbehandung getragen, die zur Geburt eines Kindes führten.

Schlagworte

GEBURT THERAPIE BUNDESGERICHTSHOF KRANKHEIT KOSTENERSTATTUNG INSEMINATION PATIENTEN MENSCHEN WOHNUNG ES SCHWANGERSCHAFT RECHTSPRECHUNG HÖHE KIND ELTERN INFERTILITÄT