CareLit Fachartikel
Zur Kostenübernahme einer Sterilitätsbehandlung
Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 6 · S. 64 bis 67
Dokument
86189
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Urteil des LG München vom 19. August 2004 begehrt der Kläger die Feststellung, dass die beklagte Krankenversicherung ärztliche Behandlungskosten für eine geplante Sterilitätsbehandlung im tarifgemäßen Umfang zu erstatten hat. Beim Kläger liegt eine hochgradige Fertilitätsstörung vor, die Ehesterilität verursacht und nur mittels einer Behandlung behoben werden kann. Die Beklagte hat bereits zwei Zyklen einer Sterilitätsbehandung getragen, die zur Geburt eines Kindes führten.
Schlagworte
GEBURT
THERAPIE
BUNDESGERICHTSHOF
KRANKHEIT
KOSTENERSTATTUNG
INSEMINATION
PATIENTEN
MENSCHEN
WOHNUNG
ES
SCHWANGERSCHAFT
RECHTSPRECHUNG
HÖHE
KIND
ELTERN
INFERTILITÄT