Sind Arzneimittelpreislisten als Werbung anzusehen?
Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 8 · S. 365 bis 369
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In dem Urteil des Hanseatischen OLG vom 19. Mai 2005 wird die Frage behandelt, ob Arzneimittelpreislisten als Werbung im Sinne des § 73 Abs. 3 AMG gelten. Die Antragstellerin, eine Apotheke, klagt gegen die Antragsgegnerin, die ebenfalls Arzneimittel im Einzelimport vertreibt und eine Produktliste an Apotheken versendet. Diese Liste enthält Informationen zu nicht in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln, die nur im Rahmen des Einzelimports bezogen werden dürfen. Das Gericht stellt fest, dass das Versenden solcher Preislisten als Werbung zu werten ist, da es sich um produktbezogene Werbung