CareLit Fachartikel

Patientenverfügung geht vor Gewissen

Schell, W. · Heilberufe · 2005 · Heft 9 · S. 46 bis 46

Dokument
87121
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 9 / 2005
Jahrgang 57
Seiten
46 bis 46
Erschienen: 2005-09-01 00:00:00
ISSN
0017-9604
DOI

Zusammenfassung

Wenn ein Mensch für den Fall der Nichteinwilligungsfähigkeit Vorsorge trifft und eine Patientenverfügung verfasst hat, muss seinem Selbstbestimmungsrecht Vorrang vor Überlegungen Dritter eingeräumt werden. Lebenserhaltende Zwangsbehandlungen, Wie z. B. eine künstliche Ernährung, sind daher eindeutig unzulässig.

Schlagworte

HEIMTRAEGER GEWISSEN SYNDROM TOD ERNÄHRUNG METOCLOPRAMID RANITIDIN MUND ES PATIENTEN ANGST BESCHEINIGUNG PATIENTENVERFÜGUNGEN HEILBERUFE