CareLit Fachartikel
Zur Zulässigkeit eines Abschlusses eines Werbevertrages zwischen einem Pharmahersteller mit einem sog. Gesundheitsnetz
Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 9 · S. 407 bis 408
Dokument
87271
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OLG München urteilt, der von einem Pharmahersteller getätigte Abschluss eines Werbevertrages mit einem sog. Gesundheitsnetz, dem auch Ärzte angehören, lasse sich ohne Kenntnis der Rechtspersönlichkeit des Gesundheitsnetzes sowie der von diesem übernommenen Pflichten auch dann nicht als unlauter qualifizieren, wenn das Gesundheitsnetz aus dem Werbevertrag einen aus dem Umsatzzuwachs des Pharmaherstellers bemessenen Provisionsanspruch erwirbt.
Schlagworte
VEREINBARUNG
URTEIL
KOSTEN
ERLASS
VERTRAG
ORGANISATION
MARKETING
RICHTLINIE
ÄRZTE
PERSONEN
ES
VERTRÄGE
WERBUNG
Pharma Recht
Frankfurt