CareLit Fachartikel

Zur Zulässigkeit eines Abschlusses eines Werbevertrages zwischen einem Pharmahersteller mit einem sog. Gesundheitsnetz

Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 9 · S. 407 bis 408

Dokument
87271
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
407 bis 408
Erschienen: 2005-09-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das OLG München urteilt, der von einem Pharmahersteller getätigte Abschluss eines Werbevertrages mit einem sog. Gesundheitsnetz, dem auch Ärzte angehören, lasse sich ohne Kenntnis der Rechtspersönlichkeit des Gesundheitsnetzes sowie der von diesem übernommenen Pflichten auch dann nicht als unlauter qualifizieren, wenn das Gesundheitsnetz aus dem Werbevertrag einen aus dem Umsatzzuwachs des Pharmaherstellers bemessenen Provisionsanspruch erwirbt.

Schlagworte

VEREINBARUNG URTEIL KOSTEN ERLASS VERTRAG ORGANISATION MARKETING RICHTLINIE ÄRZTE PERSONEN ES VERTRÄGE WERBUNG Pharma Recht Frankfurt