CareLit Fachartikel
Rechtssprechung zum Personalvertretungsrecht
Die Personalvertretung, Berlin · 2005 · Heft 1 · S. 381 bis 399
Dokument
87494
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Beschluss vom 26. Juni 2005 stellt das VG Berlin fest, die Beteiligung der Personalvertretung komme nur bei der Stufe der Verwaltungshierarchie in Betracht, durch die auch die Entscheidung zur Ermittlung des Bedarfs und des Einsatzes von Arbeitslosengeld-II-Beziehern in Arbeitsgegelegenheiten getroffen werde. Das Gericht meint, die Zuweisung von 1-Euro-Jobbern durch eine übergeordnete Dienststelle löse bei der nachgeordneten Dienststelle keinen Mitbestimmungstatbestand aus.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
PERSONALVERTRETUNG
ARBEIT
SCHREIBEN
ES
EIGNUNG
LEISTUNG
HÖHE
PERSONEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZEIT
ARBEITSLEISTUNG
PRAXIS
FURCHT
VERDRÄNGUNG