CareLit Fachartikel

Zahnarzt muss auch über seltene Risiken aufklären

Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 147 bis 149

Dokument
88075
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 17
Seiten
147 bis 149
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

Das OLG Koblenz urteilte am 13. Mai 2004 ein Zahnarzt müsse den Patienten über das Risiko eine dauerhaften Schädigung des nervus lingualis durch eine Leitungsanästhesie zur Schmerzausschaltung aufklären, weil eine erheblich beeinträchtigende Folge drohe. Wenn der Patient früheren, komplikationslos verlaufenden Betäubungen zugestimmt habe, könne daraus eine hypothetische Einwilligung in den fehlgeschlagenen Eingriff nur hergeleitet werden, wenn den Vorbehandlungen die erforderliche Risikoaufklärung vorausgegangen sei.

Schlagworte

AUFKLAERUNGSPFLICHT PATIENTEN RISIKO LEITUNGSANÄSTHESIE Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht Frankfurt