CareLit Fachartikel
Zahnarzt muss auch über seltene Risiken aufklären
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 147 bis 149
Dokument
88075
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OLG Koblenz urteilte am 13. Mai 2004 ein Zahnarzt müsse den Patienten über das Risiko eine dauerhaften Schädigung des nervus lingualis durch eine Leitungsanästhesie zur Schmerzausschaltung aufklären, weil eine erheblich beeinträchtigende Folge drohe. Wenn der Patient früheren, komplikationslos verlaufenden Betäubungen zugestimmt habe, könne daraus eine hypothetische Einwilligung in den fehlgeschlagenen Eingriff nur hergeleitet werden, wenn den Vorbehandlungen die erforderliche Risikoaufklärung vorausgegangen sei.
Schlagworte
AUFKLAERUNGSPFLICHT
PATIENTEN
RISIKO
LEITUNGSANÄSTHESIE
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht
Frankfurt