CareLit Fachartikel

Werbung für Magnettherapie

Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 11 · S. 471 bis 473

Dokument
88492
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
471 bis 473
Erschienen: 2005-11-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall werden besonders einige Passagen der Werbung des Antragsgegners im Internet beanstandet, die den Eindruck erwecken, dass der Schmuck auf natürliche Weise „therapeutisch“ wirke, nämlich das Wohlbefinden verbessere und gesundheitsfördernd sei, wenn man ihn dauernd trage. Das OLG Hamm stellt in seinem Beschluss vom 14. Juli 2005 fest, die Werbung mit Magnettherapie für Schmuckstücke sei unzulässig, weil damit eine heilende Wirkung suggeriert werde, die nicht nachweisbar sei.

Schlagworte

WIRKUNG URTEIL MARKETING MAGNETFELDTHERAPIE GESETZ BEOBACHTUNGSSTUDIE ES KOPF NAMEN WERBUNG MENSCHEN MAGNETE JAPAN GESUNDHEIT WERTSCHÄTZUNG BEVÖLKERUNG