CareLit Fachartikel
Zur Anwendung der Versagungstatbestände des § 2 Abs. 1 OEG -eine vorläufige Bilanzierung
Heinz, D. · Behindertenrecht, Stuttgart · 2005 · Heft 12 · S. 188 bis 190
Dokument
88643
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Als in Anlehnung an das Entschädigungssystem Großbritanniens und die dort gemachten Erfahrungen die Versorgungsverwaltung bzw. die Sozialgerichtsbarkeit die Möglichkeit erhalten sollten, Leistungen zu versagen, wenn die Gewährung mit Rücksicht auf das Verhalten des Geschädigten unbillig wäre, wurde die Regelung des § 2 OEG geschaffen.
Schlagworte
ENTSCHAEDIGUNG
Anlehnung
Entschädigungssystem
Großbritanniens
Gemachten
Erfahrungen
Versorgungsverwaltung
Sozialgerichtsbarkeit
Möglichkeit
Erhalten
Sollten
Leistungen
Versagen
Behindertenrecht
Stuttgart