CareLit Fachartikel

Zur Anwendung der Versagungstatbestände des § 2 Abs. 1 OEG -eine vorläufige Bilanzierung

Heinz, D. · Behindertenrecht, Stuttgart · 2005 · Heft 12 · S. 188 bis 190

Dokument
88643
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Heinz, D.
Ausgabe
Heft 12 / 2005
Jahrgang 44
Seiten
188 bis 190
Erschienen: 2005-12-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Als in Anlehnung an das Entschädigungssystem Großbritanniens und die dort gemachten Erfahrungen die Versorgungsverwaltung bzw. die Sozialgerichtsbarkeit die Möglichkeit erhalten sollten, Leistungen zu versagen, wenn die Gewährung mit Rücksicht auf das Verhalten des Geschädigten unbillig wäre, wurde die Regelung des § 2 OEG geschaffen.

Schlagworte

ENTSCHAEDIGUNG VERHALTEN VERTRAUEN LEBEN ES GEWALT PRAXIS RECHTSPRECHUNG DROGENHANDEL POLIZEI BEVÖLKERUNG STRAFRECHT UNSICHERHEIT LITERATUR Behindertenrecht Stuttgart