CareLit Fachartikel
Keine Kostenübernahme für Viagra
Patienten Rechte, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 141 bis 142
Dokument
88687
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Beschluss vom 1. September 2005 machte das Hessische Landessozialgericht klar, dass die Krankenkassen nicht verpflichtet sind, die Kosten für das Potenzmittel „Viagra“ oder vergleichbare Arzneimittel zu übernehmen. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main.
Schlagworte
POTENZSTOERUNG
Patienten Rechte
Frankfurt