CareLit Fachartikel
Einstellung der künstlichen Ernährung
Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 1 · S. 119 bis 120
Dokument
88804
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einer Entscheidung des BGH vom 8. Juni 2005 vertritt das Gericht die Auffassung, ein Heim könne sich nicht auf den Heimvertrag berufen, wenn von einem Betreuer in Übereinstimmung mit dem behandelnden Arzt verlangt wird, dass die künstliche Ernährung eines einwilligungsunfähigen Patienten eingestellt wird. Der BGH meint, auch die Gewissensfreiheit des Pflegepersonals biete keine Rechtfertigung für die Fortsetzung der künstlichen Ernährung.
Schlagworte
ERNAEHRUNG
Ernährung
Künstlichen
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Rechtsdepesche
Köln