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Ausschluss eines Personalratsmitgliedes auf Antrag des Personalrats

Die Personalvertretung, Berlin · 2006 · Heft 5 · S. 186 bis 189

Dokument
92263
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2006
Jahrgang 49
Seiten
186 bis 189
Erschienen: 2006-05-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

In einem Beschluss des BverwG vom 11. Januar 2006 wird festgestellt, dass der Personalrat vor der Beschlussfassung über einen Ausschlussantrag nach § 28 Abs. 1 Satz 2 BPersVG nicht verpflichtet ist, dem betroffenen Personalratsmitglied Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Die Schweigepflicht des Personalratsmitgliedes könne sich nach den Umständen des Einzelfalls auch auf das vermutete Abstimmungsverhalten im Personalrat bei geheimen Abstimmungen beziehen.

Schlagworte

PERSONALRAT SCHWEIGEPFLICHT RECHTSPRECHUNG VERLETZUNG ENTSCHEIDUNG RECHT PRAXIS CHARAKTER ENTSCHEIDUNGSFINDUNG VERTRAUEN VERTRAULICHKEIT VERHALTEN DRUCK VERSICHERUNG FREIHEIT HÖHE