CareLit Fachartikel
Ausschluss eines Personalratsmitgliedes auf Antrag des Personalrats
Die Personalvertretung, Berlin · 2006 · Heft 5 · S. 186 bis 189
Dokument
92263
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem Beschluss des BverwG vom 11. Januar 2006 wird festgestellt, dass der Personalrat vor der Beschlussfassung über einen Ausschlussantrag nach § 28 Abs. 1 Satz 2 BPersVG nicht verpflichtet ist, dem betroffenen Personalratsmitglied Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Die Schweigepflicht des Personalratsmitgliedes könne sich nach den Umständen des Einzelfalls auch auf das vermutete Abstimmungsverhalten im Personalrat bei geheimen Abstimmungen beziehen.
Schlagworte
PERSONALRAT
SCHWEIGEPFLICHT
RECHTSPRECHUNG
VERLETZUNG
ENTSCHEIDUNG
RECHT
PRAXIS
CHARAKTER
ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
VERTRAUEN
VERTRAULICHKEIT
VERHALTEN
DRUCK
VERSICHERUNG
FREIHEIT
HÖHE