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Widerrufliche Gewährung eines tariflichen Leistungszuschlags

Die Personalvertretung, Berlin · 2006 · Heft 5 · S. 192 bis 193

Dokument
92265
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2006
Jahrgang 49
Seiten
192 bis 193
Erschienen: 2006-05-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juli 2005 verlangt der Kläger von der Beklagten für die Monate Oktober 2002 bis einschließlich September 2003 einen monatlichen Leistungszuschlag in Höhe von 46,02 Euro. Obwohl der Wortlaut der entsprechenden Tarifbestimmung keine eindeutige Befristung der Gewährung der Leistungszuschläge vorsieht, ergibt sich diese aus der Verpflichtung zur jährlichen Neuentscheidung.

Schlagworte

ARBEITER TARIFVERTRAG RECHT ENTSCHEIDUNG LEISTUNG NORDRHEIN-WESTFALEN URTEIL RECHTSPRECHUNG ES ZIELE BEURTEILUNG ENTSCHEIDUNGSFINDUNG Die Personalvertretung Berlin