CareLit Fachartikel
Widerrufliche Gewährung eines tariflichen Leistungszuschlags
Die Personalvertretung, Berlin · 2006 · Heft 5 · S. 192 bis 193
Dokument
92265
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juli 2005 verlangt der Kläger von der Beklagten für die Monate Oktober 2002 bis einschließlich September 2003 einen monatlichen Leistungszuschlag in Höhe von 46,02 Euro. Obwohl der Wortlaut der entsprechenden Tarifbestimmung keine eindeutige Befristung der Gewährung der Leistungszuschläge vorsieht, ergibt sich diese aus der Verpflichtung zur jährlichen Neuentscheidung.
Schlagworte
ARBEITER
TARIFVERTRAG
RECHT
ENTSCHEIDUNG
LEISTUNG
NORDRHEIN-WESTFALEN
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
ES
ZIELE
BEURTEILUNG
ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
Die Personalvertretung
Berlin