CareLit Fachartikel
Mitbestimmung bei Führungspositionen in Kommunen
Die Personalvertretung, Berlin · 2006 · Heft 6 · S. 233 bis 238
Dokument
92673
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Hessische VGH vertritt in seinem Beschluss vom 16. Februar 2006 die Auffassung, der Ausschluss der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung in Personalangelegenheiten von Führungspositionen sei auch bei Kommunen auf die beiden obersten Führungsebenen der Behördenleitung und der dieser unmittelbar nachgeordneten Hierarchieebene beschränkt. Die oberste politische Leitungsebene werde dabei als Behördenleitung berücksichtigt.
Schlagworte
BEHOERDE
PERSONAL
PERSONALVERTRETUNG
MITBESTIMMUNG
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
ES
ARBEIT
ZIELE
STIFTUNGEN
BESCHLEUNIGUNG
POLITIK
REGIERUNG
GESETZESVOLLZUG
WAHRNEHMUNG
DEMOKRATIE