CareLit Fachartikel
Die Sozialleistung, der Kalender und die Mathematik
Wettlaufer, A. · ZFSH/SGB, Starnberg · 2006 · Heft 7 · S. 387 bis 392
Dokument
93273
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 41 Abs. 1 Satz 1 SGB II besteht der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für jeden Kalendertag. Satz 2 hat folgenden Wortlaut: Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Gemäß Satz 3 wird die Leistung anteilig erbracht, wenn die Leistungen dem Hilfebedürftigen nicht für einen vollen Monat zustehen. § 41 Abs. 2 SGB II regelt, dass die Leistungsbeträge auf volle Euro abzurunden oder aufzurunden sind.
Schlagworte
LEISTUNG
NORM
BEDARFSPLANUNG
BERLIN
SOZIALHILFE
RECHTSVERORDNUNG
VERHALTEN
ARBEIT
BERATUNG
HÖHE
ARBEITSPLATZ
ZIELE
ES
SCHOCK
RECHTSPRECHUNG
BEURTEILUNG