CareLit Fachartikel
Zur Rufbereitschaftseinteilung einer schwerbehinderten Gruppenpflegekraft eines Dialyse-Zentrums
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 9 · S. 429 bis 433
Dokument
94340
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fragen zur Rufbereitschaftseinteilung sind immer wieder Gegenstand innerbetrieblicher Auseinandersetzungen. Im vorliegenden Fall geht es um die Frage, ob der einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Kläger verpflichtet werden kann, Rufbereitschaft zu erbringen. Dabei hatte das Landesarbeitsgericht vor allem die Rechtsfrage zu entscheiden, ob der Kläger an den Tagen, an welchen er bereits seine dienstplanmäßig zugewiesene Arbeit von sieben Std. 42 Min. erbracht hat, zur Rufbereitschaft eingeteilt werden darf.
Schlagworte
BEREITSCHAFTSDIENST
BEHINDERUNG
ARBEITNEHMER
ARBEITSPLATZ
GESETZ
HÖHE
INVESTITIONEN
VERTRÄGE
ZEIT
SANIERUNGSMASSNAHMEN
BEVÖLKERUNG
BEURTEILUNG
EINKOMMEN
PflegeRecht
Neuwied