CareLit Fachartikel

Zur Rufbereitschaftseinteilung einer schwerbehinderten Gruppenpflegekraft eines Dialyse-Zentrums

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 9 · S. 429 bis 433

Dokument
94340
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 9 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
429 bis 433
Erschienen: 2006-09-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Fragen zur Rufbereitschaftseinteilung sind immer wieder Gegenstand innerbetrieblicher Auseinandersetzungen. Im vorliegenden Fall geht es um die Frage, ob der einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Kläger verpflichtet werden kann, Rufbereitschaft zu erbringen. Dabei hatte das Landesarbeitsgericht vor allem die Rechtsfrage zu entscheiden, ob der Kläger an den Tagen, an welchen er bereits seine dienstplanmäßig zugewiesene Arbeit von sieben Std. 42 Min. erbracht hat, zur Rufbereitschaft eingeteilt werden darf.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST BEHINDERUNG ARBEITNEHMER ARBEITSPLATZ GESETZ HÖHE INVESTITIONEN VERTRÄGE ZEIT SANIERUNGSMASSNAHMEN BEVÖLKERUNG BEURTEILUNG EINKOMMEN PflegeRecht Neuwied