CareLit Fachartikel

Zur Gestaltung eines Praxisvertretervertrags unter besonderer Berücksichtigung des Sicherstellungsvertreters

Eickmann, T. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 8 · S. 105 bis 110

Dokument
94549
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Eickmann, T.
Ausgabe
Heft 8 / 2006
Jahrgang 18
Seiten
105 bis 110
Erschienen: 2006-08-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

Der vorliegende Beitrag zeigt - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - neuralgische Punkte auf, die es bei der Gestaltung eines Vertrages zwischen Vertragsarzt und Praxisvertreter zu beachten gilt. Der Teufel steckt - wieso häufig - im Detail. Dennoch sollten weder Praxisinhaber noch Vertreter die mit vielen Vorteilen verbundene Zusammenarbeit scheuen. Aufgrund der weitreichenden wirtschaftlichen, vertragsarztund berufsrechtlichen Konsequenzen ist jedoch beiden Parteien der Abschluss eines schriftlichen Vertrags zu empfehlen.

Schlagworte

TAETIGKEIT ARZTPRAXIS URTEIL VERTRAG WEITERBILDUNG ARBEITSRECHT ARZTRECHT GESUNDHEIT PRAXIS ZEIT FORTBILDUNG PATIENTEN RISIKO ZULASSUNG HÖHE ÄRZTE