CareLit Fachartikel
Zum Umfang der Risikoaufklärung bei fremdnützigen Blutspenden
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 8 · S. 95 bis 101
Dokument
94587
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Urteil des BGH vom 14. März 2006 macht deutlich, dass Blutspender auch über seltene, mit einer Blutspende verbundene Gefahren aufgeklärt werden müssen. Im vorgestellten Fall ist die Beklagte ein Blutspendedienst. Der Kläger verlangt von der Beklagten Schmerzensgeld, Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden, weil aufgrund einer Blutspende chronische neuropathische Schmerzen im linken Arm aufgetreten sind.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
SCHMERZENSGELD
PATIENT
EINWILLIGUNG
BLUTENTNAHME
AUFKLAERUNGSPFLICHT
LEBEN
TOD
ÄRZTE
PATIENTENVERFÜGUNGEN
BERATER
DRUCK
MENSCHEN
KRANKENHÄUSER
ARBEIT
KLIMA