CareLit Fachartikel

Zum Umfang der Risikoaufklärung bei fremdnützigen Blutspenden

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 8 · S. 95 bis 101

Dokument
94587
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
95 bis 101
Erschienen: 2006-08-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Ein Urteil des BGH vom 14. März 2006 macht deutlich, dass Blutspender auch über seltene, mit einer Blutspende verbundene Gefahren aufgeklärt werden müssen. Im vorgestellten Fall ist die Beklagte ein Blutspendedienst. Der Kläger verlangt von der Beklagten Schmerzensgeld, Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden, weil aufgrund einer Blutspende chronische neuropathische Schmerzen im linken Arm aufgetreten sind.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF SCHMERZENSGELD PATIENT EINWILLIGUNG BLUTENTNAHME AUFKLAERUNGSPFLICHT LEBEN TOD ÄRZTE PATIENTENVERFÜGUNGEN BERATER DRUCK MENSCHEN KRANKENHÄUSER ARBEIT KLIMA