CareLit Fachartikel
Finanziell angeschlagenes Krankenhaus darf Rufbereitschaftmit Freizeit abgelten
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 8 · S. 101 bis 102
Dokument
94588
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Urteil des LAG Köln vom 17. Januar 2006. Das Gericht vertritt hier die Auffassung, ein Arbeitgeber verletze nicht die Grundsätze billigen Ermessens, wenn er vor dem Hintergrund eine schwierigen finanziellen Situation die Bedingungen für alle Beschäftigten eines Krankenhauses insoweit ändere, dass die tatsächliche geleistete Dienstzeit in der Rufbereitschaft statt wie bisher mit zusätzlicher Vergütung künftig mit Freizeitausgleich abgegolten werde.
Schlagworte
BEREITSCHAFTSDIENST
AVR
KRANKENHAUS
VERGUETUNG
ARBEITSVERTRAG
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZEIT
ES
GESUNDHEITSWESEN
SCHADENSERSATZ
FUSS
BEHANDLUNGSFEHLER
PATIENTEN
RISIKO
RECHTSPRECHUNG
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