CareLit Fachartikel

Finanziell angeschlagenes Krankenhaus darf Rufbereitschaftmit Freizeit abgelten

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 8 · S. 101 bis 102

Dokument
94588
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
101 bis 102
Erschienen: 2006-08-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Vorgestellt wird ein Urteil des LAG Köln vom 17. Januar 2006. Das Gericht vertritt hier die Auffassung, ein Arbeitgeber verletze nicht die Grundsätze billigen Ermessens, wenn er vor dem Hintergrund eine schwierigen finanziellen Situation die Bedingungen für alle Beschäftigten eines Krankenhauses insoweit ändere, dass die tatsächliche geleistete Dienstzeit in der Rufbereitschaft statt wie bisher mit zusätzlicher Vergütung künftig mit Freizeitausgleich abgegolten werde.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST AVR KRANKENHAUS VERGUETUNG ARBEITSVERTRAG ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT ES GESUNDHEITSWESEN SCHADENSERSATZ FUSS BEHANDLUNGSFEHLER PATIENTEN RISIKO RECHTSPRECHUNG Krankenhaus und Recht