CareLit Fachartikel
Medikamentengabe als Teil der häuslichen Krankenpflege muss vergütet werden
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 1 · S. 487 bis 489
Dokument
94844
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Urteil des Hessischen LSG vom 29. Juni 2006 Der Träger eines ambulanten Pflegedienstes hat gegen die AOK Hessen geklagt. Diese hat eine Vergütung von Medikamentengaben als Leistung der Behandlungspflege mit Hinweis auf den Rahmenvertrag zur häuslichen Krankenpflege abgelehnt. Im Leitsatz des Bearbeiters heißt es, dass ambulante Pflegedienste die Leistung(Arzneimittelabgabe und -überwachung) bei Krankenkassen abrechnen dürfen, auch wenn sie ansonsten nur Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erbringen.
Schlagworte
LEISTUNG
KRANKENPFLEGE
VERGUETUNG
ARZNEIMITTEL
PFLEGEPERSONAL
ZEIT
SCHREIBEN
ES
KRANKHEIT
EIGNUNG
PRAXIS
SCHWANGERSCHAFT
PflegeRecht
Neuwied