CareLit Fachartikel

Medikamentengabe als Teil der häuslichen Krankenpflege muss vergütet werden

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 1 · S. 487 bis 489

Dokument
94844
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
487 bis 489
Erschienen: 2006-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Vorgestellt wird ein Urteil des Hessischen LSG vom 29. Juni 2006 Der Träger eines ambulanten Pflegedienstes hat gegen die AOK Hessen geklagt. Diese hat eine Vergütung von Medikamentengaben als Leistung der Behandlungspflege mit Hinweis auf den Rahmenvertrag zur häuslichen Krankenpflege abgelehnt. Im Leitsatz des Bearbeiters heißt es, dass ambulante Pflegedienste die Leistung(Arzneimittelabgabe und -überwachung) bei Krankenkassen abrechnen dürfen, auch wenn sie ansonsten nur Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erbringen.

Schlagworte

LEISTUNG KRANKENPFLEGE VERGUETUNG ARZNEIMITTEL PFLEGEPERSONAL ZEIT SCHREIBEN ES KRANKHEIT EIGNUNG PRAXIS SCHWANGERSCHAFT PflegeRecht Neuwied