Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005
SCHNEIDER, G. · Recht und Politik im Gesundheitswesen, Frankfurt · 2006 · Heft 1 · S. 67 bis 68
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seinem Beschluss vom 6. Dezember 2005 (Az.: 1 BvR 347/98) zur Verfassungsbeschwerde eine 18jährigen Beschwerdeführers entschieden, es sei mit der grundgesetzlich garantierten allgemeinen Handlungsfreiheit, dem Sozialstaatsprinzip und dem Grundrecht auf Leben nicht vereinbar, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode aus…