Patientenwohl hat Vorrang -stimmt das wirklich?
Burkhard, B. · Versicherungsmedizin, Karlsruhe · 2006 · Heft 12 · S. 181 bis 186
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 347/98) vom 6. 12. 2005 ist es mit Grundgesetz und Solidaritätsprinzip nicht vereinbar, einem gesetzlich Krankenversicherten eine Therapie zu verweigern, wenn er an einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung leidet, für die keine dem medizinischen Standard entsprechende Therapie verfügbar ist, und wenn für die gewählte Methode eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht. Es komme auf einen individuellen Wirkungszusammenhang an. Gegen die von den Verfassungsri…