Kostenerstattung für eine ambulant durchgeführte Behandlung eines Gebärmuttermyoms durch die Krankenkasse bejaht
Patienten Rechte, Frankfurt · 2006 · Heft 12 · S. 170 bis 177
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wählt eine Versicherungsnehmerin eine ambulante Uterus-Aterien-Embolisation (UAE) zur Behandlung eines Myoms, weil ihre Krankenkasse zuvor eine Kostenübernahme für eine solche Behandlung {anstelle der Entfernung der Gebärmutter) umfassend abgelehnt hat, ist die Krankenkasse zur nachträglichen Erstattung der durch die ambulante Behandlung entstandenen Kosten verpflichtet. Die Krankenkasse hätte zur späteren Wahrung ihrer Interessen die Versicherungsnehmerin auf die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Frühjahr 2001 dem Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende stationäre UAE verweisen müssen (SGB-V§ 13 Ab…