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Der typische Chefarzt ist mehr Freiberufler als Angestellter

Weilbach, E.-A. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2006 · Heft 12 · S. 2862 bis 2863

Dokument
96060
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Weilbach, E.-A.
Ausgabe
Heft 12 / 2006
Jahrgang 103
Seiten
2862 bis 2863
Erschienen: 2006-12-15 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 5. Oktober 2005 ein Urteil (Az. : VI R 152/01) zur Besteuerung von Wahleistungen eines Chefarztes gefällt, das zu vielen Irritationen geführt hat. Dabei bleibt meist unberücksichtigt, dass das Urteil den atypischen Fall eines Chefarztes betraf - denn als Chirurg an einem bayerischen Kreiskrankenhaus war er konkurrenzlos tätig. Sowohl das BFH-Urteil als auch der danach ergangene Erlass der Finanzverwaltung, die das Urteil für vergleichbare Fälle als anzuwenden bestimmten, hoben aber auf das Gesamtbild bei Wahlleistungen eines Chefarztes als entscheidendes Kriterium ab.

Schlagworte

TAETIGKEIT URTEIL LIQUIDATIONSRECHT KRANKENHAUSTRAEGER THERAPIE KRANKENHAUS Deutsches Ärzteblatt Köln