Der typische Chefarzt ist mehr Freiberufler als Angestellter
Weilbach, E.-A. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2006 · Heft 12 · S. 2862 bis 2863
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 5. Oktober 2005 ein Urteil (Az. : VI R 152/01) zur Besteuerung von Wahleistungen eines Chefarztes gefällt, das zu vielen Irritationen geführt hat. Dabei bleibt meist unberücksichtigt, dass das Urteil den atypischen Fall eines Chefarztes betraf - denn als Chirurg an einem bayerischen Kreiskrankenhaus war er konkurrenzlos tätig. Sowohl das BFH-Urteil als auch der danach ergangene Erlass der Finanzverwaltung, die das Urteil für vergleichbare Fälle als anzuwenden bestimmten, hoben aber auf das Gesamtbild bei Wahlleistungen eines Chefarztes als entscheidendes Kriterium ab.