CareLit Fachartikel
Mitbestimmungstatbestand: Maßnahmen zur Unfallverhütung
Die Personalvertretung, Berlin · 2007 · Heft 1 · S. 18 bis 20
Dokument
96491
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hier werden die Gründe für einen Beschluss des OVG NRW vom 9. Juni 2006 genannt. Darin wird festgestellt, dass die Anweisung eines Dienststellenleiters an einen Schulhausmeister, die in der Schule vorhandenen elektrischen Geräte nach der maßgeblichen Unfallverhütungsvorschrift zu überprüfen, nach § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 LPVG NRW der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt.
Schlagworte
MITBESTIMMUNG
PERSONALRAT
BEDARFSPLANUNG
RECHTSPRECHUNG
VORSCHRIFTEN
WAHRNEHMUNG
UNFALLVERHUETUNGSVORSCHRIFTEN
UNFALLVERHÜTUNG
SICHERHEIT
LEBEN
GESUNDHEIT
ARBEIT
ARBEITSUNFÄLLE
REGIERUNG
BETRIEBSÄRZTE
PERSONEN