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Mitbestimmungstatbestand: Maßnahmen zur Unfallverhütung

Die Personalvertretung, Berlin · 2007 · Heft 1 · S. 18 bis 20

Dokument
96491
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 50
Seiten
18 bis 20
Erschienen: 2007-01-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Hier werden die Gründe für einen Beschluss des OVG NRW vom 9. Juni 2006 genannt. Darin wird festgestellt, dass die Anweisung eines Dienststellenleiters an einen Schulhausmeister, die in der Schule vorhandenen elektrischen Geräte nach der maßgeblichen Unfallverhütungsvorschrift zu überprüfen, nach § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 LPVG NRW der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt.

Schlagworte

MITBESTIMMUNG PERSONALRAT BEDARFSPLANUNG RECHTSPRECHUNG VORSCHRIFTEN WAHRNEHMUNG UNFALLVERHUETUNGSVORSCHRIFTEN UNFALLVERHÜTUNG SICHERHEIT LEBEN GESUNDHEIT ARBEIT ARBEITSUNFÄLLE REGIERUNG BETRIEBSÄRZTE PERSONEN