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Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände nach §23AGG

Thüsing, G.; Burg, I. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2007 · Heft 2 · S. 71 bis 78

Dokument
96606
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Thüsing, G.; Burg, I.
Ausgabe
Heft 2 / 2007
Jahrgang 21
Seiten
71 bis 78
Erschienen: 2007-02-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Nach § 23 AGG können Antidiskriminierungsverbände Benachteiligte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Was heißt das für die Praxis? Ist zu befürchten, dass Behindertenverbände oder Interessenverbände ethnischer Minderheiten künftig wie wettbewerbsrechtliche Abmahnvereine agieren und sich neue Einnahmequellen erschließen? Was dürfen sie tun, um Opfer von Benachteiligungen zu unterstützen? Die Sorge vor einer Klageflut durch sich bereichernde Antidiskriminierungsverbände ist sicherlich unbegründet.

Schlagworte

RECHT RICHTLINIE TAETIGKEIT GERICHT BEHINDERTER BUNDESGERICHTSHOF ES ZEIT ARBEITSLOSIGKEIT PRAXIS MINDERHEITEN DEUTSCHLAND NAMEN BERATUNG FRANKREICH SLOWAKEI