CareLit Fachartikel
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände nach §23AGG
Thüsing, G.; Burg, I. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2007 · Heft 2 · S. 71 bis 78
Dokument
96606
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 23 AGG können Antidiskriminierungsverbände Benachteiligte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Was heißt das für die Praxis? Ist zu befürchten, dass Behindertenverbände oder Interessenverbände ethnischer Minderheiten künftig wie wettbewerbsrechtliche Abmahnvereine agieren und sich neue Einnahmequellen erschließen? Was dürfen sie tun, um Opfer von Benachteiligungen zu unterstützen? Die Sorge vor einer Klageflut durch sich bereichernde Antidiskriminierungsverbände ist sicherlich unbegründet.
Schlagworte
RECHT
RICHTLINIE
TAETIGKEIT
GERICHT
BEHINDERTER
BUNDESGERICHTSHOF
ES
ZEIT
ARBEITSLOSIGKEIT
PRAXIS
MINDERHEITEN
DEUTSCHLAND
NAMEN
BERATUNG
FRANKREICH
SLOWAKEI