Erhöhung der Wochenarbeitszeit - Verweigerung der Zustimmung zur Eingruppierung
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2007 · Heft 2 · S. 65 bis 68
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Fall hatte die Arbeitgeberin, die eine auf medikamentöse Tumortherapie spezialisierte Klinik betreibt, über 400 Arbeitnehmer beschäftigt und einer Unternehmensgruppe angehört, für die Tarifverträge abgeschlossen sind, beantragt, die Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung einer Krankenschwester zu ersetzen. Sie beabsichtigte, die im Jahr 2004 neu eingestellte Arbeitnehmerin auf der Basis einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden zu beschäftigen. Der Manteltarifvertrag, der eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden festlegte, war zum 31.12.2003 gekündigt worden. Der Betriebsra…